Hausordnung der Hauptschule Neustädter Tor

 

In unserer Schule sind auf engem Raum viele Menschen zusammen. Das kann leicht zu Schwierigkeiten führen. Deshalb sollten alle sich so verhalten, dass Konflikte gar nicht erst entstehen.

Unsere Hausordnung legt die Regeln fest, die unbedingt eingehalten werden müssen, damit der Schultag ungestört ablaufen kann.

  • Der Unterricht beginnt um 07.45 Uhr. Um 07.40 Uhr sollt ihr euch aber schon im Klassenraum aufhalten, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann.
  • Zu jeder Unterrichtsstunde sollt ihr rechtzeitig im Klassenraum sein.
  • Findet der Unterricht in der Aula oder in einem Fachraum statt, dann wartet ihr auf dem Schulhof, bis euch die Fachlehrkraft holt.
  • Die großen Pausen sind zum Erholen da. Dazu steht euch der Schulhof zur Verfügung.
  • Die Toiletten dürfen nicht als Aufenthaltsraum benutzt werden, auch nicht als Raucherzone. Rauchen ist in der Sekundarstufe gesetzlich verboten.
  • In den Pausen und Freistunden dürft ihr das Schulgelände nicht verlassen.
  • Während der großen Pausen ist vom Zaun 1 Meter Abstand zu halten.
  • Spucken auf dem Schulgelände ist strengstens untersagt. Es ist unhygienisch und eklig.
  • Ihr dürft zum Sportunterricht nur den vorgeschriebenen Weg gehen.
  • Verhaltet euch so, dass ihr niemanden verletzt. Spiele, die jemanden gefährden könnten, sind deshalb verboten. Dazu gehört auch das Schneeballwerfen.
  • Zigaretten und Alkohol dürft ihr nicht mit in die Schule bringen. Beides kann euch von den Lehrkräften abgenommen werden.
  • Getränke in Dosen sind in unserer Schule verboten.
  • Energydrinks, Cola-Getränke, Chips und ähnliches sind keine geeigneten Nahrungsmittel für den Schultag. Ein Verzehr ist bei uns an der Schule nicht erwünscht.
  • Ihr seid für die Ordnung und Sauberkeit in eurem Klassenzimmer verantwortlich. Dazu gehören auch: Müll sortieren / Papierkisten mittwochs zum Container bringen / Tafel putzen u.ä.
  • Während des Schulbetriebes sind Handys und Unterhaltungselektronik aller Art verboten. Einbehaltene Gegenstände können ausschließlich von einer/einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
  • Das Mitbringen von Waffen aller Art (z.B. Messer, Munition, Feuerzeuge) ist ebenfalls verboten.
  • Das Kauen von Kaugummi ist im Schulgebäude und auf  dem Schulgelände verboten.
  • Fehlzeiten aus Krankheitsgründen: Eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest muss spätestens am dritten Tag des Fehlens bei der Klassenlehrkraft vorgelegt werden.
  • Beurlaubungen für Vereinsveranstaltungen müssen acht Tage vor der Veranstaltung vom Verein beantragt werden. Die Zustimmung der Eltern ist erforderlich.
  • Beurlaubungen bis zu drei Tagen werden von der Klassenlehrkraft, Beurlaubungen bis zu vier Wochen von der Schulleiterin entschieden. Vor und nach den Ferien werden Beurlaubungen nur in Ausnahmefällen von der Schulleiterin ausgesprochen.
  • Wer absichtlich oder grob fahrlässig Schul- oder Schülereigentum beschädigt oder zerstört, muss für den Schaden haften.

 

Osterode am Harz, 18.07.2017

 

 

Henkel

Schulleiterin