Liebe Schulfamilie,

es werden sicher Fragen zur Schülerbeförderung aufkommen. Anbei hierzu die Infos vom Landkreis:

 

  • Verlängerung der Übergangsregelung (Beförderung ohne Vorlage eines Fahrausweises)

 

Bis zur Ausgabe der Schülerjahreskarten können alle Schüler*innen mit Beförderungsanspruch die öffentlichen Verkehrsmittel im Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Süd-Niedersachsen (VSN) übergangsweise ohne Fahrausweis nutzen.

 

Die Beförderungsunternehmen (Bus und Schiene) wurden durch den VSN entsprechend informiert. Die Übergangsregelung gilt nunmehr bis einschließlich Freitag, 22.09.2023.

 

  • Warum erhalten einige Schüler*innen D-Tickets, andere nur eine reguläre Schülerjahreskarte

 

Der Landkreis Göttingen erfüllt den Beförderungsanspruch von Schüler*innen durch den Einsatz der hierfür notwendigen Aufwendungen.

 

Als notwendige Aufwendungen für den Schulweg werden bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die jeweils günstigsten Tarife berücksichtigt (§ 5 der Schülerbeförderungssatzung). Die Regelung ist auf den allgemeinen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zurückzuführen (vgl. z. B. § 110 Abs. 2 NKomVG).

 

Nach der Schülerbeförderungssatzung besteht also für Schüler*innen nur ein Anspruch auf die Übernahme der notwendigen Aufwendungen – sowohl bezogen auf die Erstattung von Fahrtkosten als auch bezogen auf die finanziellen Mittel, die der Landkreis Göttingen zur Erfüllung bestehender Beförderungsansprüche durch Ausgabe von Fahrausweisen aufwenden kann.

 

Vor diesem Hintergrund kommt es zu folgender Differenzierung:

 

Für Schüler*innen mit Beförderungsanspruch, deren Schulwege innerhalb der Preisstufen „City“, „GOE“ oder 1 des Verkehrsverbundes Süd-Niedersachsen (VSN) liegen, sind die bekannten (regulären) Schülersammelzeitkarten die günstigsten Tickets. Für die VSN-Preisstufen 2-5 sind Deutschland-Tickets zum derzeitigen Preis von 49,00 Euro pro Monat günstiger als die regulären Schüler-Sammelzeitkarten.

 

Der Landkreis Göttingen beschafft also für die Preisstufen 2 – 5 Deutschland-Tickets und für die übrigen Preisstufen reguläre Schüler-Sammelzeitkarten.

 

  • Auf den D-Tickets ist vermerkt, dass das Ticket nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig ist. Viele Schüler*innen haben aber keinen Lichtbildausweis. Muss ein Lichtbildausweis also zwingend mitgeführt werden bzw. was passiert bei einer Kontrolle im Bus/in der Bahn?

 

Der VSN hat bestätigt, dass die Betriebe innerhalb des VSN-Verbundgebiets auf die Kontrolle von Ausweisen verzichten, da viele Schüler*innen über keine geeigneten Ausweisdokumente verfügen. Es genügt, wenn die Schüler*innen innerhalb des VSN-Verbundgebietes ihr gültiges D-Ticket mitführen.

 

Bei der Nutzung des D-Tickets außerhalb des VSN-Verbundgebietes gilt die Ausweispflicht der jeweiligen Verkehrsverbünde. Die Verkehrsverbünde handhaben die Ausweispflicht sehr unterschiedlich (teilweise werden amtliche Ausweise verlangt, teilweise genügen andere Dokumente mit Lichtbild wie z. B. Krankenkassenkarten oder Schülerausweise).

 

Die Schüler*innen sollten sich bei Fahrten außerhalb des VSN-Tarifgebiets also möglichst rechtzeitig über die dort geltenden Bestimmungen informieren.

 

  • An wen müssen sich Schüler*innen wenden, die ihr D-Ticket verloren haben?

 

Bei Verlust eines D-Tickets gelten dieselben Regeln, wie bei Verlust einer regulären Schüler-Sammelzeitkarte: Die Schüler*innen wenden sich direkt an den VSN.

 

  • Für welche Fahrten gelten die regulären Schüler-Sammelzeitkarten?

 

Die regulären Schüler-Sammelzeitkarten sind als sog. Netzkarte benutzbar. Die Schüler*innen sind damit zu beliebig vielen Fahrten an allen Wochentagen berechtigt – und zwar innerhalb des gesamten VSN-Gebiets.

 

Diese Information ist auch auf der Rückseite der regulären Schüler-Sammelzeitkarte abgedruckt.