Liebe Eltern,                                                       25.03.2020

 

die Voraussetzungen für eine Notbetreuuung wurden verändert. Sie steht Ihnen auch in den Osterferien zu.

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats-und Regierungsfunktionen,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

 

Die vorgenannten Berufsgruppen zählen in der aktuellen Situation zu den gesamtgesellschaftlich zwingend aufrechtzuerhaltenden Bereichen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Wenn ein Bedarf besteht, melden Sie sich bitte unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder seien Sie um 08:00 Uhr am jeweiligen Tag an der Schule.

 

Alles Gute und bleiben Sie gesund

 

Stefanie Henkel